Aktualisiert 31.12.2023

Themen rund um die Mitgliedschaft

Aufnahmeantrag (PDF, 530 KB)

Satzung (PDF, 380 KB)

Warum sollte ich Mitglied werden?

Jedes Mitglied erhält die Vereinszeitschrift DAS LOGBUCH. Sie erscheint vierteljährlich. Beigelegt sind dort die internen VEREINSMITTEILUNGEN, die hier auf der Homepage nicht veröffentlicht werden. Sie sind das Forum für alle Mitglieder für Fachfragen und als Schwarzes Brett für Biete und Suche. Jedes Mitglied darf im LOGBUCH, der Zeitschrift für Schiffbaugeschichte und Schiffsmodellbau seine Forschungsergebnisse veröffentlichen.
Das Mitglied erhält eine MITGLIEDERLISTE, in der alle Arbeitskreismitglieder aufgeführt sind und, was wichtig ist, auch in der Regel deren Fachinteressen. Über diese Liste ist schnell Kontakt zu Mitgliedern zu finden. Es finden regelmäßige Regionaltreffen statt. Zur Jahrestagung treffen sich die Mitglieder an einem Wochenende Mitte Oktober an wechselnden Orten in Deutschland oder im benachbarten Ausland. Es werden Vorträge gehalten, schiffbauliche Sehenswürdigkeiten und Museen unter fachkundiger Führung besucht.
Innerhalb der Jahrestagung wird zu einem festgesetztem Zeitpunkt die Jahreshauptversammlung durchgeführt.
Mitglieder können Sonderdrucke des Vereins zu einem ermäßigten Preis beziehen, wenn eine Mitgliedsdauer von mind. 1 Jahr beantragt wird und der Jahresbeitrag entrichtet ist.
Stöbern Sie weiter auf der Homepage und Sie werden dort bestimmt noch zusätzliche Pluspunkte für eine Mitgliedschaft finden.
P.S.: Auch diese Homepage wird über Mitgliedsbeiträge finanziert.

Vereinbarungen mit dem Nauticus e.V. auf Gegenseitigkeit

Mitglieder des Arbeitskreises historischer Schiffbau e.V. haben das Recht sich an allen Nauticus e.V. Veranstaltungen, insbesondere Modellbauwettbewerben, zu beteiligen und sich für Veranstaltungen der NAVIGA, dem Europäischer Zusammenschluss der Schiffsmodellbauverbände und Organisator von internationalen Schiffsmodellwettbewerben, zu qualifizieren, soweit sie ihren Verpflichtungen dem Arbeitskreis gegenüber nachgekommen sind. Ein besonderer Beitrag wird hierfür nicht erhoben. (Präsidiumsbeschluss vorn 14. März 1971, Mitgliedsblatt 34/7 1, Seite 3 Nr.+ 16). Auf Veranstaltungen des Nauticus`darf jedoch kein Stimmrecht ausgeübt werden. Der Nauticus e.V. ist der deutsche Dachverband für Schiffsmodellbau und Schiffsmodellsport. Mitteilungsblatt des Nauticus e.V. Wettbewerbsterminen und Berichten aus dem Vereinsleben erscheinen 6 - 12mal pro Jahr und werden Arbeitskreismitgliedern nicht zugestellt.

Mitglieder des Nauticus e.V. können sich unter den gleichen Voraussetzungen an allen Veranstaltungen des Arbeitskreises beteiligen.

Mitgliedsbedingungen

Mitglied des Arbeitskreises historischer Schiffbau e.V. kann jede natürliche Person, jeder Verein, jedes Museum, jedes Institut, jede Gesellschaft und jede Firma werden.

Der Beitritt in den Arbeitskreis historischer Schiffbau e.V. erfolgt aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrages.

So erhalten Sie das Antragsformular:
  
Dazu drucken Sie sich bitte den Aufnahmeantrag (PDF, 530 KB) aus und senden ihn frankiert und unterschrieben an die dort angegebene Adresse.

Die Zugehörigkeit zum Arbeitskreis endet durch Austritt, Ausschluss, Auflösung des Arbeitskreises oder durch den Tod des Mitglieds.
Der Austritt ist unter Währung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist vor Ablauf eines jeden Kalenderjahres möglich.

Mitgliedsbeitrag

      Für Vollzahler beträgt der Beitrag 60€ pro Jahr,

      für Rentner beträgt der ermäßigte Beitrag 48€ pro Jahr,

      für Schüler beträgt der ermäßigte Beitrag 33€ pro Jahr

Die Mitgliedsbeiträge werden im Lastschriftverfahren am 15. Februar des Jahres abgebucht.
Mitgliedsbeiträge und Spenden an den Arbeitskreis historischer Schiffbau e.V. sind Ausgaben zu steuerbegünstigten Zwecken im Sinne des §10b Körperschaftssteuergesetz und können gegebenenfalls steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Jedes Mitglied erhält vor der Jahreshauptversammlung mit der schriftlichen Vereinsmitteilung, die dem LOGBUCH beiliegt, einen Geschäftsbericht über Einnahmen und Ausgaben des Arbeitskreises und kann sich dazu auf der Jahreshauptversammlung äußern.

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