Aktualisiert 02.10.2008

Coblenzer oder Mittelrheinisches Fahrzeug

Dieter Eyhoff

Abb. 1 Coblenzer Fahrzeug aus der Sammlung Herman Seitenriß mit Spantenrissen, Eichtabelle und Maßstab

Vom Gesetzestext zum Modellbauplan.

Im Jahre 1820 gibt der General-Sekretär der Central-Commission für die Rheinschiffahrt zu Mainz Heinz Herman erstmalig diejenige Sammlung von Gesetzen, die seit dem Reichs- Deputations- Hauptschluss den Rheinhandel und die Schifffahrt neu organisierte, heraus.

Die Napoleonischen Kriege hatten den Rhein zur französischen Ostgrenze gemacht.
Neben den wichtigen Beschlüssen, dass die Kurfürstentümer Köln, Mainz, Trier und Kurpfalz säkularisiert und kleinere Fürstentümer aufgelöst wurden, wurde im Paragraph 39 die Neuregelung der hiesigen Schifffahrt schriftlich fixiert. Zentraler Bestandteil dieses Paragraphen war die Zollregelung.

So wurde beispielsweise bestimmt, dass die Rheinzölle für beide Uferseiten generell aufgehoben werden sollten. Unter welchen Bedingungen eine Schifffahrts – Octroi dennoch erhoben werden durfte, regelt der Paragraph ebenso wie die klare Festsetzung, dass außer den Franzosen und den Deutschen jeder eine Taxe zu entrichten habe.

Für den reibungslosen Ablauf der Bezahlung –d.h. ohne dass die Schifffahrt beeinträchtigt werden durfte- sollte sich eine einzige Behörde verantwortlich zeichnen, deren Generaldirektor durch beide Nationen zu bestimmen war.

Länge (ohne Ruder): 27,80 m

Breite mittschiffs: 4,60 m

Höhe der Bordwand: 3,50 m

Höhe bis Spitze des Aufbaues: 4,60 m

Tiefgang leer: 0,55 m

Ladetiefe: zwischen den Eichmarken 1,45 m

Tiefgang vollgeladen: 2,00 m

maximale Ladefähigkeit: 3148 Zentner rd. 156 t


Genaue Angaben für den Modellbau mussten zunächst aus den spärlichen Angaben ermittelt werden. So kann das Blatt mit dem Seitenriss und den Spantenrissen des „Coblenzer Fahrzeuges“ (Vgl. Abb. 1) sicherlich nicht als Bauanweisung verstanden werden und diente im ursprünglichen Kontext allenfalls einer Zoll- und Gebührenklassifizierung. Bemerkenswert ist der hier aufgeführte Maßstab, der sich sogar in Meterangaben zeigt( 20 m) und die sehr feine Eichtabelle, die u.a. Gewichtsanteile von mind. drei Kilogramm berücksichtigt. Wie aus anderen Quellen hervorgeht, war die Eichung aller Handelsfahrzeuge Pflicht und durch das einfache Ablesen der auf den Rumpf gemalten Einteilung und der Eichmarken konnte so jedermann die Menge der geladenen Güter erfahren. Diese Eichtabelle bot nun den Ausgangspunkt zur weiteren Berechnung.

Das Modell

Aus verschiedenen Veröffentlichungen und Abbildungen wurden weitere Anregungen für die Bemastung, das Treidelgeschirr und auch die Halfen mit ihren Pferden gewonnen.

Bratspill Ankerkette und Kettennuß

Der Mast ist gelenkig gelagert und kann für Durchfahrten unter Brücken gelegt werden. Er ist durch Wanten ausgesteift und nach vorne durch ein Stag abgespannt. Ein weiteres Stag läuft von der Nock des Bugsprits und nimmt die Ankerlast mit auf. Die von den Halfen an Land übernommenen Treideltrosse wurde auf den Flüssen am Mast über eine Talje geführt (bei der Kanalschiffahrt gesonderte Poller im vorderen Drittel des Treidelschiffes), so dass Hindernisse am Ufer und im Fluss überspannt werden konnten – eigentlich ein sehr ungünstiger Lastangriffspunkt, der eine Schrägstellung des Lastschiffes, insbesondere bei starker Strömung hervorrief. Als Ladegeschirr und für eine mögliche Beseglung mit einem Spritsegel ist an Sprit achterlich am Mast mit entsprechender Takelung angebracht.

Vorschrift Bugsprit, Ankerwinde u. Masttakelung mit Treidelgeschirr

Es ist möglich, dass auch zum Ausgleich eine Fock gefahren wurde, dies wohl nur bei achterlichem Wind und Beladung. Das Ruder entspricht der holländischen Bauart. Im Seitenriss kann man ein kleines Fenster erahnen, was auf eine kleine Unterkunft im Heck hindeutet, begehbar durch eine Luke unter dem Helmstock. Zu Bedienung des Ankergeschirrs ist ein Bratspill vorgesehen (Vgl. Abb. 15 und die entsprechende Andeutung im Seitenriss) mit Führung der Ankerkette über eine Kettennuss und einem Spill für die Ankerleine. Der Anker hängt weit vorne am Bugsprit in der Ankerleine, um bei der geringen Wassertiefe die entsprechende Kettenlänge "vorzuhalten". Das Losbrechen des Ankers aus dem Ankergrund erfolgt mit der Ankerleine. Für das Fahren zu Tal dient der "Lappen", das große Ruder ähnlich der Floßfahrt, welches am Bug gefahren wird.

Steuerleute

Die Mannschaft besteht aus fünf Mann, dem Rudergänger, dem erfahren Schiffer, der dem Rudergänger die Anweisungen gibt, dem Leichtmatrosen, der das Fall der Treideltrosse belegt, dem Matrose, der den "Lappen" fährt und dem Schiffer, der das Alles beaufsichtigt, vom sicheren Stand am Bratspill!
Getreidelt wurde dieses Schiff von 6 Pferden zusammengestellt in Gespannen von 2 Pferden (Je nach Strömungsverhältnissen mußte die Anzahl erhöht werden) Der Halfen sitzt auf dam letzen Pferd und beobachte, Pfeifchen rauchend, das Treidelseil und hält den Kontakt mit dem Schiffer. Im Notfall kappte er mit dem mitgeführten Beil die Trosse. (Beil muß noch nachgerüstet werden)

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